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Keine Prospektpflicht

Wir werden verschiedene Vermögensanlagen anbieten, die in der Annahme jeweils unterschiedlich verzinster Nachrang-Darlehen bestehen. Entsprechend der Vorgaben des Vermögensanlagengesetzes wird die von uns noch zu gründende GmbH oder Genossenschaft innerhalb von 12 Monaten nicht mehr als 100.000 Euro bzw. nicht mehr als 20 Direktkredite (Nachrang-Darlehen) pro Vermögensanlage annehmen. Es besteht daher keine Prospektpflicht nach dem Vermögensanlagengesetz.